ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VERSIONEN DER AGB
AGB für Mitgliedschaften, die nach dem 17.11.2014 abgeschlossen bzw. geändert wurden (aktuelle Version für neue Mitglieder).
AGB für Mitgliedschaften, die von 01.10.2014 bis 17.11.2014 abgeschlossen bzw. geändert wurden.
AGB für Mitgliedschaften, die vor dem 01.10.2014 abgeschlossen bzw. geändert wurden.
1 ALLGEMEINES
Der Vertrag zwischen Happylab GmbH und den Nutzern des Happylabs wird geregelt durch
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- die Happylab-Hausordnung
- allfällige Einzelvereinbarungen
Diese Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt ab 18.11.2014 und nur für Nutzer, die ihre Mitgliedschaft ab dem 1.10.2014 neu angemeldet oder geändert haben. Die Vorversion für ebendiese Nutzer ist hier abrufbar. Die AGB für alle anderen Nutzer sind hier abrufbar.
2 MITGLIEDSCHAFT
Basis für die Inanspruchnahme des Happylabs ist die Happylab-Mitgliedschaft. Happylab-Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Bei letzteren ist aber auch eine bestimmte natürliche Person als Nutzungsberechtigter namhaft zu machen. Eine Übertragung der Nutzungsberechtigung an eine andere Person ist nicht möglich.
2.1 ANMELDUNG
Die Anmeldung ist jederzeit möglich und muss schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erfolgen. Das Formular kann postalisch, per Fax, eingescannt per Email gesendet oder persönlich im Büro übergeben werden. Die Kontaktdaten sind auf www.happylab.at verfügbar. Es ist im Rahmen der Anmeldung eines der angebotenen Tarifmodelle auszuwählen. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
Jeder Nutzer bekommt eine persönliche Member Card ausgestellt. Diese ist nicht übertragbar und muss bei Nutzung des Happylabs mitgeführt und auf Verlangen dem Personal in Kombination mit einem Lichtbildausweis vorgezeigt werden. Bei Verlust der Member Card ist für die Ausstellung einer Ersatzkarte eine Gebühr von € 15,00 zu entrichten.
Die Mitgliedskarte darf auf keinen Fall weitergegeben werden. Bei Kartenweitergabe haftet der/die KarteninhaberIn für alle auftretenden Schäden. Weiters folgt eine Geldstrafe (die Höhe hängt im Happylab aus), sofortige Sperre der Mitgliedskarte und ggf. Ausschluss vom Happylab ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Mitgliedsbeiträge. Ein weiter arbeiten an einer Maschine unter fremdem Namen kommt einer Kartenweitergabe gleich. Jemanden zum Helfen ins Happylab mit zu nehmen ist in Ordnung. Wenn derjenige/diejenige alleine ins Happylab kommen möchte oder selbst Maschinen bedienen möchte, für die eine Einschulung notwendig ist, dann benötigt er/sie eine eigene Mitgliedschaft und die notwendigen Einschulungen.
Bei monatlicher Zahlung entspricht die Zahlungsperiode jeweils einem Kalendermonat, bei jährlicher Zahlung jeweils einem Jahr ab Anmeldedatum.
2.2 KÜNDIGUNG
Es gilt eine Mindestvertragsdauer von drei Monaten. Eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden kann erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum vollständig verstrichen ist. Die Mitgliedschaft kann von beiden Vertragsparteien jeweils zu Monatsende schriftlich gekündigt werden. Mitgliedschaften mit jährlicher Zahlung können jeweils zum Ende der Zahlungsperiode schriftlich gekündigt werden. Seitens der Happylab GmbH kann die Mitgliedschaft bei grob fahrlässigem Handeln durch den Nutzer oder bei Gefahr im Verzug fristlos gekündigt werden.
2.3 RUHEND STELLEN
Alternativ zur Kündigung kann einen Mitgliedschaft für maximal sechs Monate ruhend gestellt werden. Es gelten dafür die gleichen Fristen und Termine wie bei der Kündigung. Für eine Ruhendstellung muss der Zeitpunkt der Reaktivierung der Mitgliedschaft grundsätzlich bereits bei der Ruhendstellung bekannt gegeben werden. Wird kein Termin explizit bekannt gegeben, wird von der Maximaldauer von sechs Monaten ausgegangen. Nach der Ruhendstellung läuft die Mitgliedschaft automatisch zu den vorherigen Konditionen weiter. Im Unterschied zur Kündigung bleiben Geräteberechtigungen, die durch Einschulungen erworben wurden, über die Ruhendstellung hinaus erhalten. Auch beginnt nach der Reaktivierung keine neuerliche Mindestvertragsdauer zu laufen. Eine Ruhendstellung kann einmal pro Kalenderjahr erfolgen. Maßgeblich dafür ist das Datum des ersten Tages der Ruhendstellung.
2.4 WECHSEL
Ein Wechsel zu einem höherwertigen Tarifmodell ist jederzeit möglich. Die Verrechnung erfolgt aliquot und taggenau. Ein Wechsel zu einem niederwertigen Tarifmodell ist jeweils zu Monatsende nach Ablauf einer etwaigen Mindestvertragdauer möglich. Für den neuen Tarif gilt neuerlich eine Mindestvertragsdauer von drei Monaten. Bei Mitgliedschaften mit jährlicher Zahlung kann ein Wechsel zu einem niederwertigen Tarifmodell jeweils zum Ende der Zahlungsperiode erfolgen. Der gewählte Wochentag beim Tarifmodell "Medium" kann jederzeit geändert werden. Es wird dafür eine Gebühr von € 15,00 verrechnet. Jeder Wechsel muss schriftlich erfolgen.
3 ZUSATZPAKETE
Eine aktuelle Liste der Zusatzpakete ist auf www.happylab.at verfügbar. Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Es besteht kein Anspruch auf Zusatzpakete. Die Anmeldung kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Zusatzpakete können nur in Verbindung mit einer aufrechten Mitgliedschaft genutzt werden. Mit Kündigung der Mitgliedschaft verlieren auch etwaige Zusatzpakete ihre Gültigkeit. Es ergibt sich dadurch kein Anspruch auf eine anteilsmäßige Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren für die Restlaufzeit. Sowohl Anmeldung als auch Kündigung von Zusatzpaketen müssen schriftlich erfolgen.
3.1 ZUSATZPAKET "30 TAGE"
Das Zusatzpaket "30 Tage" ermöglicht die rund-um-die-Uhr-Nutzung des Happylab für 30 Tage ab Anmeldedatum. Es erlischt nach Ablauf der 30 Tage automatisch und muss nicht explizit gekündigt werden.
3.2 ZUSATZPAKET "STORAGE"
Das Zusatzpaket "Storage" erlaubt die Lagerung persönlicher Gegenstände in dafür vorgesehenen Schließfächern. Es gilt eine Mindestvertragsdauer von drei Monaten. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Mitgliedschaft jeweils zu Monatsende schriftlich gekündigt werden.
4 ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Alle Gebühren sind ist jeweils am Monatsersten im Voraus fällig. Bei monatlicher Zahlung werden für das Anmeldemonat lediglich aliquote Gebühren für die restlichen Tage des Monats verrechnet.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Bankeinzug von einem Bankkonto des SEPA-Zahlungsraums. Bei Nichteinlösung des Bankeinzugs kann der Nutzer vorübergehend gesperrt werden, ohne dass sich daraus Ansprüche auf Gebührenrefundierung ergeben. Spesen aufgrund von Nichteinlösung gehen zu Lasten des Mitglieds. Die Happylab GmbH behält sich vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.
5 HAPPYLAB
5.1 ZUTRITTSSYSTEM
Zutrittsberechtigte Personen können das Happylab mittels der persönlichen Member Card betreten. Diese darf keinesfalls weitergegeben werden. Nichtberechtigen Personen darf kein Zutritt gewährt werden. Auch der Zugang zu machen Maschinen wird über die Member Card geregelt. Die betroffenen Maschinen dürfen nur nach erfolgter Einschulung, bei geistiger und körperlicher Eignung und mit entsprechender Mitgliedschaft benützt werden. Die chipkartenbasierte Zugangskontrolle darf unter keinen Umständen umgangen werden.
5.2 VERFÜGBARKEIT
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Verfügbarkeit der Laborinfrastruktur. Aufgrund von geschlossenen Veranstaltungen, technischen Defekten oder anderen Gründen kann es vorkommen, dass Teile des Happylab oder auch das ganze Happylab vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Es leitet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen oder Gebühren ab.
Das Happylab ist jeweils von 24. Dezember bis 6. Jänner des Folgejahres geschlossen. Dieser Zeitraum wird für Inventur, Jahresabschluss und umfassende Wartungsarbeiten genutzt. Während dieser Zeit steht das Happylab auch Inhabern von Zusatzpaketen nicht zur Verfügung. Es leitet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen oder Gebühren ab.
5.3 GERÄTEBENÜTZUNG
Grundsätzlich gilt für die Gerätenutzung im Happylab das First-Come-First-Served Prinzip. Wenn also ein Gerät frei ist, kann das Gerät benutzt werden. Ist das Gerät belegt oder warten auch andere Nutzer auf das Gerät, so hat man sich untereinander abzusprechen. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können die Geräte auch kostenpflichtig über das Member-Portal (members.happylab.at) reserviert werden. Reservierungen haben Vorrang! Natürlich kann das Gerät auch nach Ende der Reservierung weiter benutzt werden, sofern nicht eine andere Reservierung vorliegt. Es gilt dann wieder First-Come-First-Served.
5.4 HAFTUNG FÜR PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE UND MASCHINENBENÜTZUNG
Für persönliche Gegenstände im Happylab wird keine Haftung übernommen. Das gilt auch für Gegenstände, die im Rahmen des Zusatzpaketes Storage in einem Schließfach gelagert werden.
Außerhalb von Schließfächern im Rahmen des Zusatzpaketes Storage dürfen keine Gegenstände im Happylab gelagert werden. Die Happylab GmbH behält sich vor, widerrechtlich gelagerte Gegenstände auf Kosten des Mitglieds ohne Vorwarnung zu entsorgen.
Die Benützung der Geräte und Werkzeuge im Happylab erfolgt auf eigene Gefahr. Anweisungen des Happylab Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Eine Benützung unter Alkoholeinfluß oder bei Beeinträchtigung durch anderer Substanzen ist untersagt. Die Happylab GmbH haftet nicht für kaputt gegangenes Verbrauchsmaterial, unabhängig davon, ob es sich um eine Fehlbedienung oder einen Defekt am Gerät handelt.
6 DATENSCHUTZ
Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die verwendeten männlichen oder weiblichen Bezeichnungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und gelten für beide Geschlechter.
Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zu diesem Vertrag ist Wien.
Druck- und Satzfehler sowie Irrtümer vorbehalten.
Wenn einzelne Teile dieser AGB unwirksam sind oder werden, dann bleiben die anderen Bestimmungen dieser AGB wirksam.